Dienstag, 21. Juni 2011

Volle Stelle dank unklarer Teilzeit: Schwammige Angabe ist keine

K�nnen Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag nicht konkret entnehmen, wie viel Stunden sie pro Monat arbeiten m�ssen, haben sie Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Mit seinem Urteil gibt das Bundesarbeitsgericht einem klagenden Wachmann Recht.DDR Topmeldungen Schlagzeile Wirtschaft

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen