Dienstag, 7. Juni 2011

Neugieriger Vermieter: Bewerber muss nicht alles erz�hlen

Ein Wohnungsbewerber muss dem Vermieter nicht sein Privatleben ausbreiten. Fordert dieser in einem Fragebogen etwa Antworten zu Familienstand, Kinderwunsch oder Gesundheitszustand, m�sse man nicht wahrheitsgem�� antworten, sagt ein Experte.rasen Geldstrafe U-Bahnschläger Polizei

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