Ein Wohnungsbewerber muss dem Vermieter nicht sein Privatleben ausbreiten. Fordert dieser in einem Fragebogen etwa Antworten zu Familienstand, Kinderwunsch oder Gesundheitszustand, m�sse man nicht wahrheitsgem�� antworten, sagt ein Experte.
rasen
Geldstrafe
U-Bahnschläger
Polizei
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen