Eine falsche Anrede im Ablehnungsschreiben auf einer Bewerbung ist alleine noch kein Zeichen f�r Diskriminierung. Das hat das Arbeitsgericht D�sseldorf deutlich gemacht. Eine Kl�gerin hatte 5000 Euro verlangt, weil sie annahm, dass ihre Bewerbung allein wegen ihres ausl�ndisch klingenden Namens aussortiert wurde.
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